„Playboygrenze“ & Armutsrisiko

Für den Gesetzgeber steht fest: Auch wenn die Kinder bei einem Elternteil leben, hat der andere auch für den gemeinsamen Nachwuchs zu sorgen – zumindest finanziell. Doch der Teufel steckt im Detail, zeigt folgende Analyse.

Unterhaltszahlungen betreffen vorwiegend Männer: Nach Trennungen leben die Kinder meistens bei der Mutter – nur rund 15 Prozent der Alleinerzieher sind Väter. Eberhard Siegl kennt die Probleme, wenn sich Paare mit Kindern trennen. Er leitet das Männerbüro Salzburg, das Beratung und Rechtshilfe anbietet. Seine Erfahrung: Zum psychischen Leid mischen sich oft finanzielle Sorgen. „Ich habe öfter Väter da, die vier Kinder haben und wissen wollen, wie viel sie nach einer Trennung zahlen müssen. Und nach der ersten Berechnung sagen sie oft, sie bleiben doch lieber verheiratet“, erzählt Siegl.

Kleinkrieg und Tricksereien wegen Unterhaltszahlung

Offener Streit wegen des Unterhalts ist keine Seltenheit. Dann kommt Edgar Vogelsang ins Spiel. Er ist Jurist am Jugendamt in Salzburg. Vogelsang berichtet von regelrechten „Kleinkriegen“, wenn es darum geht, Unterhaltszahlungen durchzusetzen. „Viele Väter sehen in den Alimenten Zahlungen an die Frau, mit der sie zerstritten sind, und nicht an ihre Kinder“, sagt Vogelsang.

Mit Tricksereien muss sich der Jurist am Jugendamt deshalb immer wieder auseinandersetzen. „Oft versuchen Selbstständige, ihr Einkommen herunterzuspielen. Dann muss der Richter ein Gutachten in Auftrag geben.“ Elternteile, die durch Tricks versuchten, die Unterhaltszahlungen zu mindern, hätten vor Gericht jedoch kaum Erfolgschancen, sagt der Jurist. Kommt er den Zahlungen nicht nach, werde zunächst gemahnt. Üblich seien in weiterer Folge Exekutionen. „Das machen wir regelmäßig“, sagt Vogelsang. Herrsche danach keine Einsicht, würden sogar Haftstrafen drohen.

Wo hoch müssen Alimente nun tatsächlich sein? Absolute Werte kennt das Gesetz nicht, die Gerichte entscheiden von Fall zu Fall. Orientierung geben Urteile des Obersten Gerichtshofes (OGH). Es gilt die Faustregel: Je höher das Einkommen, desto höher die Unterhaltszahlungen. Basis für die Berechnung ist die sogenannte Prozentsatzmethode.

Modellrechnung Unterhaltszahlung

Die bedeutet: Für ein Kind bis sechs Jahre werden pro Monat 16 Prozent des Netto-Jahreseinkommens fällig. Je älter das Kind wird, desto höher steigt der Prozentsatz – bis auf 22 Prozent ab 15 Jahren. Jedes weitere Kind kostet noch einmal dasselbe, wobei ein kleiner Abschlag gewährt wird. Bleibt die Frage, wie weit ein Elternteil „heruntergepfändet“ werden kann: In Österreich sind das 772 Euro netto im Monat oder 9264 Euro im Jahr. Und auch das gilt nur für Alleinwohnende. Wer einen Partner hat, der Geld verdient und zu den Wohnkosten beiträgt, muss mit 579 Euro auskommen (siehe Fallbeispiel im Infokasten).

Existenzgefahr für Geringverdiener

Die Alimente können also in Einzelfällen so hoch sein, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen unter das Existenzminimum sinkt. Auch nach oben gibt es ein Limit: Die „Playboygrenze“ (auch: „Luxusgrenze“ und „Unterhaltsstopp“). Sie liegt beim zwei- bis zweieinhalbfachen des sogenannten Regelbedarfssatzes, der aktuell von 199 Euro für ein Kind bis drei Jahre hin zu 555 Euro für 19- bis 28-Jährige reicht. Da es dazu kein OGH-Urteil gibt, legen die Landesgerichte die Höhe selbst fest. In Wien liegt die Playboygrenze deshalb sogar beim dreifachen des Regelbedarfs. Das entspräche einem monatlichen Maximalbetrag für ein Kind von 1655 Euro. Die Idee dahinter? „Man soll damit vermeiden, dass das Kind übermäßig verwöhnt wird. Das hat also pädagogische Gründe“, sagt Vogelsang.

Für Geringverdiener sind Alimente ein Armutsrisiko. Bei mehreren Kindern kommen schnell einige hundert Euro zusammen. Experte Vogelsang rechnet ein praktisches Beispiel vor: Ein Hilfsarbeiter am Bau verdient rund 1200 Euro netto. Er lebt getrennt von seiner Ex-Partnerin, die die drei Kinder im Alter von fünf, neun und zwölf Jahren betreut. Für die Kinder wären laut Prozentsatzmethode insgesamt 552 Euro fällig. Weil der Vater aber allein lebt und unter das Minimum von 772 Euro rutschen würde, muss er „nur“ 428 Euro an Unterhalt leisten. Ähnliche Fälle kennt Vogelsang zuhauf. „Die haben dann wirklich existenzielle Probleme“, sagt er.

Autor: Thomas Sendlhofer

Weiterführende Infos zu Unterhaltszahlungen:

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